- Genpatent
- Gen|pa|tent, das:Patent für die Entschlüsselung u. wirtschaftliche Nutzung eines bestimmten Teils eines Erbguts.
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Genpatent,Schutzrecht für Nukleotidsequenzen als Teile des Erbgutes vom Menschen, aber auch von Nutz- und Zierpflanzen, von Tieren und von Mikroorganismen. Genpatente zählen daher zu den Biopatenten. Die Erteilung von Genpatenten ist aus juristischen und ethischen Gründen heftig umstritten. Juristisch schwierig ist die Abgrenzung der Genpatente von nicht patentierbaren Entdeckungen, die nichts Erfinderisches aufweisen. Das ist umso bedeutender, da die Isolierungen von Genen heute mit Routineverfahren durchführbar sind. Patente werden gegenwärtig daher nur für solche Nukleotidsequenzen erteilt, für die eine wirtschaftliche Nutzung z. B. für Gentests oder für Gentherapien ausgewiesen ist oder mit deren Hilfe pharmazeutische Produkte (Proteine, Impfstoffe, Anti-Sense-Moleküle) hergestellt werden können. Den gesetzlichen Rahmen für Genpatente stellt in Europa die vom Rat der EU 1998 verabschiedete Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen dar. Weltweit wurden trotz dieser Einschränkungen circa 4 000 Genpatente allein für die Aufschlüsselung von Teilen des menschlichen Genoms erteilt. - In den USA wurde darüber hinaus wiederholt versucht, Tausende kurze Fragmente von expremierten Genen (so genannte ESTs, Abkürzung für expressed sequence tags) ohne genaue Kenntnis über deren Funktionen mit einem Patentschutz auszustatten. Zur Patentierbarkeit solcher Genbruchstücke steht eine Entscheidung durch die Gerichte noch aus. Im Zusammenhang mit dem Human-Genom-Projekt richten sich ethische Bedenken gegen den durch Genpatente eingeschränkten Zugang zu Informationen über das menschliche Erbgut und deren kommerzielle Nutzung sowie gegen die Patentierung von Genen aus endemischen Organismen aus Entwicklungsländern (Biopiraterie, Patent).
Universal-Lexikon. 2012.